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Arbeitsgericht Limburg an der Lahn

Das Arbeitsgericht Limburg ist zum 31.12.2011 geschlossen worden.

Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Wiesbaden  zuständig.

Die neue Zuständigkeit gilt für alle anhängigen und abgeschlossenen sowie für alle neu einzuleitenden Verfahren.

Postverkehr kann nicht mehr über die alte Anschrift des Arbeitsgerichts Limburg abgewickelt werden.


Sie erreichen das Arbeitsgericht Wiesbaden über EGVP und im Übrigen wie folgt:
65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 124
Telefon: 0611/32 61-0, Fax: 0611/ 32 70 61203

 



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